1. Präambel
„Nachhaltigkeit“ und Erhaltung der ökologischen Ressourcen einschließlich gerechter Lebensbedingungen ist für uns ein zentrales Thema, dem wir einen hohen Stellenwert beimessen. Wichtig ist uns daran, dass es die bewusste Auseinandersetzung mit Praktiken des täglichen Lebens fördert. Individuelle Schwerpunkte wird jeder Mensch im Rahmen seiner Prioritäten setzen.
Nachhaltigkeit ist ein ganzheitlicher und damit allgemeiner Begriff. Die Vereinten Nationen hat dies in 16 Einzelaspekte aufgegliedert:
Das Unternehmen MSCI teilt diese in die folgenden Bereiche, die im Rahmen vieler ESG-Scoring Modelle für die Beurteilung der Nachhaltigkeit eine Rolle spielen.
Umwelt
Giftige Emissionen und Müll
Artenvielfalt und Bodennutzung
Energie und Klimawandel
Wasserknappheit, Betriebsabfälle
Supply Chain Management
Sozial – Kunden
Vermeidung von wettbewerbswidrigen Praktiken
Privatsphäre und Datensicherheit
Marketing und Werbung
Produktsicherheit und Qualität
Sozial – Menschenrechte und Gesellschaft
Einfluss auf lokale Gemeinschaften
Bedenken bei Menschenrechten
Bürgerliche Freiheiten
Sozial – Arbeitsbedingungen und Supply Chain
Beziehungen zwischen Arbeitnehmer/-geber
Gesundheit und Sicherheit
Tarifverhandlungen und Gewerkschaften
Diskriminierung/Diversität, Kinderarbeit
Supply Chain Arbeitsstandards
1. Unsere Geschäftsaktivitäten
Vor dem Hintergrund dieser umfassenden Bedeutung berücksichtigen wir Nachhaltigkeitskriterien in allen Dimensionen unserer unternehmerischen Tätigkeit. Neben Rendite, Liquidität und Sicherheit spielen ökologische und soziale Kriterien sowie Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung eine Rolle. Als individuell arbeitendes Beratungsunternehmen werden einzelne Kriterien unserer Mandanten im gewünschten Umfang berücksichtigt.
2. Informationen und Kommunikation mit unseren Mandanten
Die Präferenzen der Kunden stehen im Zentrum unserer Kommunikation sowie aller Empfehlungen zu Dienstleistungen und Anlageprodukten. Daher stellen wir durch geeignete Kommunikationswege, durch Gespräche und gezielte Informationen auf der Firmenwebseite, vorvertragliche und vertragliche Information, durch Kundenumfragen und direkte Nachfragen sicher, dass wir das Thema Nachhaltigkeit gegenüber unseren Kunden angemessen ansprechen und die tatsächlichen Bedürfnisse der Kunden erfahren.
Wir befragen unsere Kunden, ob und welche Wünsche und Erwartungen sie an eine nachhaltige Anlage haben, so dass sich diese im Datenerhebungsbogen (WpHG-Bogen) und der Geeignetheitserklärung wiederfinden. Bei laufenden Vermögensverwaltungsmandaten berichten wir regelmäßig über die erzielten Ergebnisse.
2.1. Abstimmung der Nachhaltigkeitspräferenzen mit den Anlageinstrumenten
Im Rahmen der Vermögensverwaltung (bzw. allgemeinen Beratung) berücksichtigen wir die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden bei allen Anlageempfehlungen im Rahmen der Geeignetheitsprüfung und erläutern diesen Prozess in den Kundengesprächen. Des Weiteren berücksichtigen wir die Nachhaltigkeitsvorgaben bei der Ausgestaltung der empfohlenen Anlagestrategie bzw. bei unter Umständen empfohlenen Einzelprodukten. Hierzu ziehen wir, falls erforderlich, externe Bewertungen (Ratings) zu Rate.
2.2. Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien
Nachhaltigkeitskriterien werden in der Regel nach drei verschiedenen Prinzipien berücksichtigt:
Unser Haus stellt die messbaren positiven Wirkungen auf die Umsetzbarkeit dieser Anstrengungen in den Vordergrund, denn die global mittlerweile sehr stringenten Pläne in eine „grüne Zukunft“ können nur unter diesen Voraussetzungen realisiert werden.
3. Nachhaltigkeit in unserer Unternehmensphilosophie
Neben der Konzentration auf die Interessen unserer Mandanten sind die Verankerung, Impulse und Berücksichtigung des Themas Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil in den Aktivitäten von Geschäftsleitung und Mitarbeiter. Auch außerhalb unserer geschäftlichen Aufgaben engagieren wir uns für das Thema Nachhaltigkeit und achten auf einen ökologischen Fußabdruck.
Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offen-legungsVO)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
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