Nachhaltigkeit

 

1. Präambel

„Nachhaltigkeit“ und Erhaltung der ökologischen Ressourcen einschließlich gerechter Lebensbedingungen ist für uns ein Thema, dem wir einen hohen Stellenwert beimessen. Wichtig ist uns daran, dass es die bewusste Auseinandersetzung mit Praktiken des täglichen Lebens fördert. Individuelle Schwerpunkte wird jeder Mensch im Rahmen seiner Prioritäten setzen.

 

Als Treuhänder für unsere Mandanten sind wir vor allem an einer angemessenen Rendite der uns anvertrauten Gelder interessiert. Grundsätzlich investieren wir in allen Anlageklassen unter der Prämisse, dass ein chancenreiches Rendite-/ Risiko-Verhältnis besteht (Globaler Makroansatz). Sollten Nachhaltigkeitsanlagen (wie immer auch definiert) in diese Kategorie fallen, werden sie im Rahmen einer sinnvollen Risikostreuung Bestandteil unserer Strategien sein.

 

2. Unsere Geschäftsaktivitäten

Vor dem Hintergrund der umfassenden Bedeutung berücksichtigen wir Nachhaltigkeitskriterien in allen möglichen Dimensionen unserer unternehmerischen Tätigkeit. Neben Rendite, Liquidität und Sicherheit spielen ökologische und soziale Kriterien sowie Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung eine Rolle. Als individuell arbeitendes Beratungsunternehmen werden einzelne Kriterien unserer Mandanten im gewünschten Umfang berücksichtigt.

 

3. Informationen und Kommunikation mit unseren Mandanten

Die Präferenzen der Mandanten stehen im Zentrum unserer Kommunikation sowie aller Empfehlungen zu Dienstleistungen und Anlageprodukten. Daher stellen wir durch geeignete Kommunikationswege, durch Gespräche und gezielte Informationen auf der Firmenwebseite, vorvertragliche und vertragliche Information, durch Mandantenumfragen und direkte Nachfragen sicher, dass wir das Thema Nachhaltigkeit gegenüber unseren Mandanten angemessen ansprechen und die tatsächlichen Bedürfnisse der Mandanten erfahren.

Wir befragen unsere Mandanten, ob und welche Wünsche und Erwartungen sie an eine nachhaltige Anlage haben, so dass sich diese im Datenerhebungsbogen (WpHG-Bogen) und der Geeignetheitserklärung wiederfinden. Bei laufenden Vermögensverwaltungsmandaten berichten wir regelmäßig über die erzielten Ergebnisse.

 

3.1. Abstimmung der Nachhaltigkeitspräferenzen mit den Anlageinstrumenten

Im Rahmen der Vermögensverwaltung (bzw. allgemeinen Beratung) berücksichtigen wir die Nachhaltigkeitspräferenzen der Mandanten nicht und erläutern unseren Prozess, bei dem die treuhänderische Fürsorge im Vordergrund steht.

 

3.2. Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien

Nachhaltigkeitskriterien werden von uns nicht berücksichtigt.

 

4. Nachhaltigkeit in unserer Unternehmensphilosophie

Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Auch außerhalb unserer geschäftlichen Aufgaben engagieren wir uns für das Thema Nachhaltigkeit und achten auf einen ökologischen Fußabdruck.

 

5. Infnormationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 Abs. 1 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. 

 

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Mandanten haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

 

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück. 

 

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen. 

 

Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

 

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1b OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern. 

 

 Vergütungspolitik Art. 5 VO (EU)

"Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien von Nachhaltigkeitsrisiken. (Art. 5 OffenlegungsVO)

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